Allgemeine Geschäftsbedingungen
Partyservice-Syke

Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns
gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall mit uns schriftlich vereinbart wurden.

Zahlungsmodalitäten
Bis € 499,99 Auftragswert ist die Ware bei Abholung bzw. Lieferung in bar zu
bezahlen.
Ab € 500,00 Auftragswert beträgt die Anzahlung 50 % des Auftragswertes;
der Restbetrag wird bei Lieferung in bar fällig.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung ohne Abzug eines Skontos innerhalb
von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Für jede Mahnung stellt die Firma
"Partyservice-Syke“ € 4,90 als Mahnkosten in Rechnung.
Bei Zahlungsverzug werden die derzeit üblichen Bankzinsen berechnet.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall
nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, wie Unruhen, Streik, Stau usw.,
übernimmt die Firma „Partyservice-Syke“ keine Haftung.

Selbstabholer
Selbstabholer haben sich bei Bedarf eigene Hilfskräfte zum Verladen und Transport 
mitzubringen.
Arbeitsleistungen durch die Firma „Partyservice-Syke“ werden je nach Aufwand,
entsprechend unserer aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Der Kunde
wird angehalten, sich nach den vereinbarten Abhol-/Rückgabeterminen zu richten,
da die Firma „Partyservice-Syke“ nicht gewährleisten kann, dass das Lager außerhalb
dieser Zeiten besetzt ist.

Lieferung / Inklusiv-Lieferung (Abholung)
Bei vereinbarter Inklusiv-Lieferung übernimmt die Firma „Partyservice-Syke“ alle für den
Transport nötigen Aufwendungen.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante, inklusive Be- / Entladeleistungen
bis zu 0,25 Mannstunden. Darüber hinausgehende Leistungen berechnet die Firma
„Partyservice-Syke“ auf Basis der aktuell gültigen Preisliste.
Bei vereinbarter Lieferung (nicht Inklusiv-Lieferung) trägt der Kunde für die Ent- sowie
Beladung unserer Fahrzeuge sorge.
Der Gefahrenübergang liegt hier bei Beginn des Ent- Beladungsvorgangs durch den Kunden.

Sorgfaltspflicht
Der Besteller verpflichtet sich, ihm übergebenes Material äußerst sorgfältig und pfleglich
zu behandeln. Bruch, Beschädigung oder Fehlmengen gehen zum Neuwert zu Lasten
des Bestellers. Miet- und Leihgegenstände werden von der Firma „Partyservice-Syke“
lagersauber übergeben, leichte Verunreinigungen sind lagerungsbedingt nicht immer
vermeidbar.

Schäden
Die Firma „Partyservice-Syke“ ist bemüht, einwandfreie Ware zu liefern. Der Besteller
erkennt durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein an, dass ihm einwandfreie und
vollzählige Ware ausgehändigt worden ist. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit,
verdeckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden zu rügen. Ansonsten gilt die
Lieferung als genehmigt. Für unmittelbare bzw. mittelbare Schäden, die durch oder
mit Miet- und Leihgegenständen verursacht werden, kann die Firma „Partyservice-Syke“
keine Haftung übernehmen. Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Beschädigungen,
Bruch sowie Fehlmengen der ihm überlassenen Mietgegenstände. Für notwendige
Lagerung bzw. Bewachung der Mietgegenstände hat der Mieter ausreichend Sorge
zu tragen.

Mietdauer
Die in unserer Preisliste aufgeführten Mietgebühren beziehen sich auf eine Dauer von
drei Tagen. Der Abhol- und Rückgabetag gilt jeweils als ein ganzer Tag.
Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine solche Mieteinheit hinaus in Anspruch,
so sind wir berechtigt, für jede neue Mieteinheit jeweils die Gebühr in voller Höhe zu
erheben.Sofern binnen zehn Werktagen nach Lieferung keine Rückgabe der Vermiet-
gegenstände, Transportbehältnisse etc. erfolgt, ist die Firma „Partyservice-Syke“ berechtigt,
sämtliche Gegenstände dem Entleiher in Höhe der in unserer Preisliste genannten Kosten zu
berechnen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmitteln und
Mietgegenständen bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen vor.

Weitervermietung
Weitervermietung von Mietgegenständen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
der Firma „Partyservice-Syke“. Für dabei abhanden gekommene oder beschädigte Sachen
haftet der Besteller auf den Neupreis, entsprechend unserer Preisliste.

Transportbedingungen
Die Transport- und Fahrkosten sind im Mietzins / Kaufpreis nicht enthalten.
Der Kunde ist gehalten, die Firma „Partyservice-Syke“ bei Auftragserteilung über die örtlichen
Gegebenheiten des Empfangsortes zu informieren. Für Verspätungen der Lieferung wegen
fehlender oder falscher Ortsbeschreibung übernimmt die Firma „Partyservice-Syke“ keine
Haftung.
Mehrkosten aufgrund falscher oder ungenauer Ortsbeschreibungen gehen zu Lasten des
Kunden.

Übergabe und Rückgabe

Wir übergeben Geschirr, Bestecke und Gläserteile maschinengespült mit Demi-Wasser.
Der Kunde ist gehalten die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in
sauberem Zustand auf seine Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben, sofern nicht
etwas anderes vereinbart ist. Das Zählen und die Prüfung des gemieteten Geschirrs
geschieht im Lager des Vermieters.
Wenn der Mieter dabei sein möchte, muss ein genauer Zeitpunkt der Prüfung vereinbart
werden, der innerhalb von 12 Stunden, nachdem die Gegenstände im Lager des Vermieters
eingetroffen sind, festgelegt werden muss. Wenn der Mieter dieser Prüfung in unserem Lager
nicht beiwohnt, gelten die auf dem Lieferschein angegebenen Mengen unserer Zählung.
Bestellte Leihgaben müssen unabhängig vom
Gebrauch bezahlt werden. Stornierungen müssen 7 Tage vorher, bei Zelten wenigstens 28
Tage vorher erfolgen, sonst werden Bereitstellungskosten in Höhe von 100% des Auftrages
berechnet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Übergabe und Zahlung ist Syke.
Gerichtsstand ist Syke.