Allgemeine Geschäftsbedingungen
Partyservice-Syke
Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich
auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns
gegenüber nur
wirksam, wenn sie im Einzelfall mit uns schriftlich vereinbart
wurden.
Zahlungsmodalitäten
Bis € 499,99 Auftragswert ist die
Ware bei Abholung bzw. Lieferung in bar zu
bezahlen.
Ab € 500,00
Auftragswert beträgt die Anzahlung 50 % des Auftragswertes;
der
Restbetrag wird bei Lieferung in bar fällig.
Abweichende
Regelungen bedürfen der Schriftform.
Bei Lieferung auf Rechnung
hat die Zahlung ohne Abzug eines Skontos innerhalb
von 7 Tagen nach
Rechnungserhalt zu erfolgen. Für jede Mahnung stellt die Firma
"Partyservice-Syke“ € 4,90 als Mahnkosten in Rechnung.
Bei
Zahlungsverzug werden die derzeit üblichen Bankzinsen berechnet.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine
einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall
nicht, so gesteht uns der
Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
Für Leistungsstörungen
aufgrund höherer Gewalt, wie Unruhen, Streik, Stau usw.,
übernimmt
die Firma „Partyservice-Syke“ keine Haftung.
Selbstabholer
Selbstabholer haben sich bei Bedarf eigene
Hilfskräfte zum Verladen und Transport
mitzubringen.
Arbeitsleistungen durch die Firma
„Partyservice-Syke“ werden je nach Aufwand,
entsprechend unserer
aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Der Kunde
wird
angehalten, sich nach den vereinbarten Abhol-/Rückgabeterminen
zu richten,
da die Firma „Partyservice-Syke“ nicht gewährleisten
kann, dass das Lager außerhalb
dieser Zeiten besetzt ist.
Lieferung / Inklusiv-Lieferung (Abholung)
Bei
vereinbarter Inklusiv-Lieferung übernimmt die Firma
„Partyservice-Syke“ alle für den
Transport nötigen
Aufwendungen.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei
Bordsteinkante, inklusive Be- / Entladeleistungen
bis zu 0,25
Mannstunden. Darüber hinausgehende Leistungen berechnet die Firma
„Partyservice-Syke“ auf Basis der aktuell gültigen
Preisliste.
Bei vereinbarter Lieferung (nicht Inklusiv-Lieferung)
trägt der Kunde für die Ent- sowie
Beladung unserer Fahrzeuge
sorge.
Der Gefahrenübergang liegt hier bei Beginn des Ent-
Beladungsvorgangs durch den Kunden.
Sorgfaltspflicht
Der Besteller verpflichtet sich, ihm
übergebenes Material äußerst sorgfältig und pfleglich
zu
behandeln. Bruch, Beschädigung oder Fehlmengen gehen zum Neuwert zu
Lasten
des Bestellers. Miet- und Leihgegenstände werden von der
Firma „Partyservice-Syke“
lagersauber übergeben, leichte
Verunreinigungen sind lagerungsbedingt nicht immer
vermeidbar.
Schäden
Die Firma
„Partyservice-Syke“ ist bemüht, einwandfreie Ware zu liefern.
Der Besteller
erkennt durch seine Unterschrift auf dem
Lieferschein an, dass ihm einwandfreie und
vollzählige Ware
ausgehändigt worden ist. Unberührt davon bleibt die
Möglichkeit,
verdeckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden
zu rügen. Ansonsten gilt die
Lieferung als genehmigt. Für
unmittelbare bzw. mittelbare Schäden, die durch oder
mit Miet-
und Leihgegenständen verursacht werden, kann die Firma
„Partyservice-Syke“
keine Haftung übernehmen. Der Mieter haftet
grundsätzlich für alle Beschädigungen,
Bruch sowie Fehlmengen
der ihm überlassenen Mietgegenstände. Für notwendige
Lagerung bzw.
Bewachung der Mietgegenstände hat der Mieter ausreichend Sorge
zu
tragen.
Mietdauer
Die in unserer Preisliste
aufgeführten Mietgebühren beziehen sich auf eine Dauer von
drei
Tagen. Der Abhol- und Rückgabetag gilt jeweils als ein ganzer Tag.
Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine solche Mieteinheit
hinaus in Anspruch,
so sind wir berechtigt, für jede neue
Mieteinheit jeweils die Gebühr in voller Höhe zu
erheben.Sofern
binnen zehn Werktagen nach Lieferung keine Rückgabe der
Vermiet-
gegenstände, Transportbehältnisse etc. erfolgt, ist die
Firma „Partyservice-Syke“ berechtigt,
sämtliche Gegenstände
dem Entleiher in Höhe der in unserer Preisliste genannten Kosten zu
berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser
Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmitteln
und
Mietgegenständen bis zur vollständigen Zahlung unserer
Forderungen vor.
Weitervermietung
Weitervermietung
von Mietgegenständen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
der Firma „Partyservice-Syke“. Für dabei abhanden gekommene
oder beschädigte Sachen
haftet der Besteller auf den Neupreis,
entsprechend unserer Preisliste.
Transportbedingungen
Die
Transport- und Fahrkosten sind im Mietzins / Kaufpreis nicht
enthalten.
Der Kunde ist gehalten, die Firma „Partyservice-Syke“
bei Auftragserteilung über die örtlichen
Gegebenheiten des
Empfangsortes zu informieren. Für Verspätungen der Lieferung
wegen
fehlender oder falscher Ortsbeschreibung übernimmt die
Firma „Partyservice-Syke“ keine
Haftung.
Mehrkosten aufgrund
falscher oder ungenauer Ortsbeschreibungen gehen zu Lasten des
Kunden.
Übergabe und Rückgabe
Wir übergeben
Geschirr, Bestecke und Gläserteile maschinengespült mit
Demi-Wasser.
Der Kunde ist gehalten die Mietgegenstände
einschließlich der Transportbehälter in
sauberem Zustand auf seine
Gefahr und Kosten an uns zurückzugeben, sofern nicht
etwas anderes
vereinbart ist. Das Zählen und die Prüfung des gemieteten
Geschirrs
geschieht im Lager des Vermieters.
Wenn der Mieter
dabei sein möchte, muss ein genauer Zeitpunkt der Prüfung
vereinbart
werden, der innerhalb von 12 Stunden, nachdem die
Gegenstände im Lager des Vermieters
eingetroffen sind, festgelegt
werden muss. Wenn der Mieter dieser Prüfung in unserem Lager
nicht beiwohnt, gelten die auf dem Lieferschein angegebenen Mengen
unserer Zählung.
Bestellte Leihgaben müssen unabhängig vom
Gebrauch bezahlt werden. Stornierungen müssen 7 Tage vorher, bei
Zelten wenigstens 28
Tage vorher erfolgen, sonst werden
Bereitstellungskosten in Höhe von 100% des Auftrages
berechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
für Übergabe und Zahlung ist Syke.
Gerichtsstand ist Syke.